Spätestens wenn du deine erste eigene Wohnung beziehst, stellt sich die Frage, welche Versicherungen du unbedingt brauchst. Bestimmt erhältst du kurz nach dem Einzug in deine Wohnung zahlreiche Angebote und Werbung von Versicherern. Sie bieten dir unzählige Versicherungen von der privaten Unfall- bis zur Rechtsschutzversicherung an. Welche davon wichtig und sinnvoll für dich sind, hängt von deinen persönlichen Absicherungswünschen und Risiken ab. Doch auf zwei Versicherungen solltest du auf keinen Fall verzichten: die Hausratversicherung und die Private Haftpflichtversicherung.
Stell dir vor, deine neu eingerichtete Wohnung brennt durch einen technischen Defekt oder ein dummes Missgeschick aus. Deine gesamten Möbel, der große LCD-Fernseher, deine Musikanlage, Geschirr, Bücher und alles, was du sonst besitzt, wird dabei zerstört. Danach stehst du vor dem Nichts. Du hast nicht einmal mehr Kleidung oder deine eigene Zahnbürste.
Hausratversicherung: Schutz für dein Hab und Gut
Die Hausratversicherung steht dir in dieser Situation sofort zur Seite. Sie übernimmt die Kosten für eine vorübergehende Unterkunft und ersetzt dir deine Schäden. Der Umfang des Ersatzes ist von den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag und der gewählten Versicherungssumme abhängig.
Durch den Brand und die Löscharbeiten werden darüber hinaus große Teile des Gebäudes und der Nachbarwohnungen beschädigt. Die Fensterscheiben sind zerbrochen, Löschwasser ist in die Wohnungen unter deiner eingedrungen und hat dort ebenfalls die Einrichtung beschädigt. Der Hausflur ist in Mitleidenschaft gezogen und der gesamte Innenausbau deiner Wohnung ist zerstört. All diese Dinge gehören nicht dir, sondern deinem Vermieter oder deinen Nachbarn. Die Hausratversicherung ersetzt aber nur dein Eigentum. Zusätzlich zu deinem Verlust richten dein Vermieter und deine Nachbarn Schadensersatzforderungen gegen dich. Diese können bis zur Millionenhöhe reichen. Das erledigt aber deine Privathaftpflicht für dich. Sie reguliert Schäden, die du anderen Personen zufügst.
Haftpflichtversicherung und Hausrat schützen bei vielen Schäden
Der Wohnungsbrand ist ein extremes Beispiel für mögliche Schäden. Aber er verdeutlicht, wie wichtig beide Versicherungen sind. Eine umgestürzte Kerze kann hohe Schäden an deinem Eigentum und dem anderer Menschen auslösen. Viel häufiger sind jedoch Schadenfälle, die dir alltäglich begegnen können, zum Beispiel:
- deine teure Armbanduhr wird während deines Urlaubs aus dem Hotelzimmer gestohlen
- du stößt beim Besuch von Freund*innen eine teure Skulptur von ihrem Sockel und zerstörst sie
- im Restaurant stößt du ein Glas um und das Getränk läuft in das Smartphone deines/deiner Tischnachbar*in
- bei einem Gewitter wird durch Blitzeinschlag dein Fernseher zerstört
- dein Fahrrad wird gestohlen
- du überquerst eine Straße und übersiehst einen/eine Radfahrer*in, der/die daraufhin stürzt und sich verletzt
- bei einem Wohnungseinbruch werden dein Laptop und dein Schmuck gestohlen
- die Einbrecher*innen beschädigen dabei auch deine Möbel (Vandalismus)
- du verlierst deinen Haustür- oder Büroschlüssel und die Schließanlage des gesamten Gebäudes muss ausgetauscht werden
- du verursachst ein Brandloch in der Couchgarnitur von Freund*innen
In all diese Situationen kannst du jederzeit geraten. Sie gehören zu den typischen Versicherungsfällen der Hausratversicherung und der Privaten Haftpflichtversicherung.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung – das ist der gravierende Unterschied
Die Hausratversicherung ersetzt dir Schäden, die an deinem Eigentum entstehen. Auf der anderen Seite kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer Personen auf, die du verursachst. Die oben genannten und andere Schäden übernehmen die Versicherungen wie folgt:
Hausratversicherung
- Diebstahl der Uhr aus dem Hotelzimmer
- Beschädigter Fernseher durch Blitzschlag
- Fahrraddiebstahl
- Einbruchdiebstahl in deiner Wohnung
- Vandalismus bei einem Einbruch in deiner Wohnung
- Wasserschaden in deiner Wohnung durch geplatzten Schlauch deiner Waschmaschine
- Brandschaden an deiner Couch durch eine beaufsichtigte, aber umgestürzte Kerze
Private Haftpflichtversicherung
- Zerstörte Skulptur bei deinen Freund*innen
- Smartphone des Tischnachbarn im Restaurant
- Unfall des/der Radfahrers*in, weil du die Straße überquerst
- Erneuerung der Schließanlage, weil du den Haustürschlüssel verloren hast
- Neue Schlösser bei deinem Arbeitgeber, nachdem du den Büroschlüssel verloren hast
- Wasserschaden in der Wohnung unter deiner durch den geplatzten Waschmaschinenschlauch
- Reparatur oder Ersatz der Couchgarnitur wegen des von dir verursachten Brandlochs
Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen, aber sie verdeutlichen, wie schnell ein Schaden entsteht.
Private Haftpflicht
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um einen teuren Schaden an fremdem Eigentum zu verursachen. Wenn du anderen Menschen einen Schaden zufügst, bist du ihm zum Schadensersatz verpflichtet. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 823 vor. Diese Schadensersatzpflicht übernimmt deine Private Haftpflichtversicherung für dich.
Hausratversicherung
Ein Hausratschaden entsteht dir persönlich. Typisch für diese Schäden ist, dass du selbst keinen und nur wenig Einfluss darauf hast. Den Eintritt des Schadens kannst du in dem Moment nicht verhindern. Die Hausratversicherung ersetzt dir in diesen Situationen deinen Schaden.
Hausrat und Haftpflichtversicherung – Leistungen und Voraussetzungen
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden in deinem eigenen Haushalt bzw. Hausrat durch folgende Ursachen:
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Sturm
- Hagel
- Löschwasser
Zum Umfang der Versicherungsleistungen gehören neben dem Neuwertersatz auch:
- Hotelkosten
- Reparaturkosten
- Bewachungskosten
- alle Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Aufräumung, Entsorgung und Lagerung
Der Fahrraddiebstahl ist im Umfang einiger Hausratversicherungen enthalten. In anderen musst du ihn separat abschließen, wenn du diesen Versicherungsschutz benötigst. Als zusätzlichen Schutz kannst du außerdem Glasbruch versichern. Dieser bezieht sich auf die Mobiliarverglasung oder auf den Ersatz von Glaskochfeldern. In jedem Fall solltest du dir die Versicherungsbedingungen genau ansehen, um den Umfang der Versicherung auf deine speziellen Bedürfnisse abzustimmen. Eine eigene Hausratversicherung benötigst du, sobald du in deiner eigenen Wohnung wohnst.
Um den vollständigen Ersatz deiner Schäden zu erhalten, musst du die richtige Versicherungssumme wählen. Sie soll dem Wert deines Eigentums entsprechen.
Zum Umfang des Haftpflicht-Versicherungsschutzes gehören alle Schäden, die du schuldhaft einer anderen Person zufügst. Schuldhaft bedeutet in diesem Fall, dass du fahrlässig oder grob fahrlässig handelst, nicht jedoch vorsätzlich (mit Absicht). Haftpflichtschäden entstehen meist durch Unachtsamkeit, also fahrlässig. Die Haftpflichtversicherung ersetzt bei Sachschäden die Reparaturkosten oder den Zeitwert der zerstörten Sache. Sie unterscheidet sich auch dadurch von der Hausratversicherung, die den Neuwert erstattet. Für Personenschäden kommt die Haftpflichtversicherung im vollen Umfang auf. Das beinhaltet unter anderem:
- Arzt- und Behandlungskosten
- Kosten für eine mögliche Wiedereingliederung in den Beruf
- Rentenzahlungen
- Schmerzensgeld
Paare und Familien können Haftpflichtversicherungen im Paar- oder Familientarif abschließen. Damit sind alle Mitglieder des Haushalts gegen Schadensersatzforderungen abgesichert. Paare in eheähnlicher Gemeinschaft sollten beide Partner*innen namentlich in die Police aufnehmen. Kinder sind in der Familienhaftpflicht ihrer Eltern versichert, wenn sie noch in deren Haushalt leben. Das gilt jedoch nur, solange sie sich in ihrem ersten Ausbildungsgang befinden. Sobald du deine Ausbildung beendest, benötigst du eine eigene Private Haftpflichtversicherung. Mit dem Einzug in deine erste eigene Wohnung ist der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung bereits während der Ausbildung notwendig.
Die Private Haftpflichtversicherung verteidigt dich übrigens auch, wenn jemand unberechtigt einen Schadensersatzanspruch gegen dich stellt. Im Rahmen des passiven Rechtsschutzes wehrt sie unberechtigte Forderungen notfalls auch gerichtlich ab.
Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit in Haftpflichtversicherung und Hausrat
Die Begriffe Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit wirken sich in der Haftpflicht- und der Hausratversicherung unterschiedlich aus. In der Haftpflichtversicherung bildet Fahrlässigkeit die Grundlage für den Versicherungsschutz. Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls stets abgesichert. Bei der Hausratversicherung kann grobe Fahrlässigkeit zum Verlust des Schutzes führen. Grob fahrlässig handelst du beispielsweise, wenn du die Wohnung verlässt und die Tür nicht abschließt oder ein Fenster geöffnet bleibt. Verlässt du für längere Zeit einen Raum, in dem eine Kerze brennt, ist das ebenfalls grob fahrlässig.