Immobilienbewertung oder Gutachten: So unterscheiden sie sich und welche Kosten entstehen

Immobilienbewertung oder Gutachten: So unterscheiden sie sich und welche Kosten entstehen

Eine Immobilienbewertung oder ein Gutachten sind zwei verschiedene Ansätze, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Doch worin genau liegt der Unterschied und welche Kosten kommen auf Eigentümer zu? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick geben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bewertung und einem Gutachten?

Eine Bewertung einer Immobilie hat das Ziel, den aktuellen Marktwert oder Verkehrswert zu ermitteln. Im Grunde kann dies jeder tun, der sich auf dem Immobilienmarkt auskennt. Dennoch sollten die entsprechenden Fachkenntnisse nicht unterschätzt werden. Bei der Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Region, die Beschaffenheit des Gebäudes, rechtliche Aspekte wie Denkmalschutz, Preisentwicklungen, Energiestandards und vieles mehr.

Wenn Sie den Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung wissen möchten, sollten Sie sich auf die Expertise eines Profis verlassen. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung bieten, die als Grundlage für einen möglichen Verkauf dient.

Ein Wertgutachten hingegen ist immer kostenpflichtig und muss von einem Sachverständigen erstellt werden. Diese Personen sind offiziell befugt, Wertgutachten auszustellen. Häufig handelt es sich dabei um ausgebildete Ingenieure oder Architekten, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung mitbringen, um ein präzises Wertgutachten zu erstellen. Die Erstellung eines Gutachtens dauert in der Regel drei bis sechs Wochen und erfordert diverse Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen, Auszüge aus der Flurkarte und Belege zur Modernisierung. Ein Teil dieser Unterlagen kann der Gutachter selbst beschaffen.

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Was sind die Kosten für eine Bewertung oder ein Gutachten?

Auch hinsichtlich der Kosten gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einer einfachen Immobilienbewertung und einem umfangreichen Wertgutachten. Eine Bewertung wird oft von kompetenten Immobilienmaklern durchgeführt, die den Verkehrswert als Grundlage für eine mögliche Vermarktung ermitteln. In den meisten Fällen ist dieser Service kostenlos, da der Makler erst bei einem erfolgreichen Verkauf eine übliche Maklerprovision erhält.

Ein Gutachten von einem Sachverständigen hingegen ist umfangreicher und erfordert mehr Zeit für die Bearbeitung. Die Kosten für ein Wertgutachten können seit 2009 frei verhandelt werden, orientieren sich jedoch häufig noch an der früheren Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der geschätzte Verkehrswert, der Schwierigkeitsgrad und die Preisgestaltung des Sachverständigen spielen ebenfalls eine Rolle. In der Regel kann man mit ungefähren Kosten von 0,5 bis 1 Prozent des geschätzten Verkehrswertes rechnen. Für eine Immobilie im Wert von etwa 150.000 Euro belaufen sich die Kosten für ein Gutachten somit auf ungefähr 1.500 Euro.

Wann wird eine Immobilienbewertung benötigt?

Eine Immobilienbewertung hat zwar keinen Bestand vor Gericht, spielt jedoch in vielen anderen Fällen eine wichtige Rolle. Eine Bewertung kann beispielsweise helfen, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln, die Versicherungssumme zu überprüfen, die Altersvorsorge zu planen, eine Vermögensaufstellung für die Bank zu erstellen oder Umbau- und Renovierungsmaßnahmen zu dokumentieren. Außerdem kann eine Bewertung bei der Wertermittlung eines potenziellen Kaufobjektes hilfreich sein.

Wann wird ein fundiertes Wertgutachten benötigt?

Ein Wertgutachten eines Sachverständigen hat vor Gericht Bestand und wird in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren benötigt. Beispielsweise bei Scheidungen, in denen die Immobilie Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft ist und der genaue Wert für die Vermögensaufteilung ermittelt werden muss. Auch bei Erbfällen kann ein Gutachten Streitigkeiten über den Wert der Immobilie vermeiden. In Fällen von Steuerangelegenheiten, wie der Erbschafts- und Schenkungssteuer, kann ein Gutachten dazu dienen, die Schätzung des Finanzamtes zu korrigieren. Schließlich wird ein Gutachten auch bei Zwangsversteigerungen benötigt, um den Wert des Objektes festzulegen.

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Abschließend lässt sich sagen, dass eine Immobilienbewertung und ein Wertgutachten verschiedene Zwecke erfüllen und unterschiedliche Kosten verursachen. Wenn Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln möchten, kann eine Bewertung durch einen Immobilienmakler ausreichen. Bei rechtlichen Angelegenheiten oder Gerichtsverfahren ist ein Wertgutachten von einem Sachverständigen jedoch unabdingbar.