Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall des Hauptverdieners. Sie gewährleistet finanzielle Sicherheit über Jahre hinweg und schützt Angehörige oder Geschäftspartner vor möglichen Geldproblemen im Falle des Ablebens der versicherten Person. Normalerweise wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, beispielsweise bei Hochzeit, Hauskauf, Unternehmensgründung oder der Ankunft von Nachwuchs.
Allerdings können sich die Lebensumstände jederzeit ändern, was auch die finanziellen Möglichkeiten beeinflussen kann. In solchen Fällen haben Versicherungsnehmer die Option, die Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder eine Beitragsstundung zu beantragen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Möglichkeiten auf den Versicherungsschutz bei der LV 1871 haben.
Vorteile einer Beitragsstundung bei einer Risikolebensversicherung
Tritt eine finanzielle Engpasssituation ein und es ist nicht mehr möglich, die Prämie für die Risikolebensversicherung zu zahlen, haben Versicherungsnehmer verschiedene Optionen. Unter bestimmten Bedingungen ist es nach schriftlicher Vereinbarung möglich, die Beiträge der Risikolebensversicherung bei der LV 1871 zu stunden. Das bedeutet, dass für eine gewisse Zeit keine Beiträge gezahlt werden müssen und die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.
Es ist wichtig zu wissen, dass die gestundeten Beiträge später nachgezahlt werden müssen, um den vollen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung zu gewährleisten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rückstand auszugleichen. Man kann den Betrag in einer Summe begleichen oder beispielsweise über den Rest der Laufzeit verteilt zurückzahlen. Unter Umständen fallen Zinsen für die gestundeten Beiträge an. Dennoch kann es vorteilhaft sein, bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsstundung bei der LV 1871 zu vereinbaren. Denn bei dieser Option bleibt der Todesfallschutz in voller Höhe erhalten.
Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten
Die LV 1871 bietet die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen eine Beitragsstundung von bis zu sechs Monaten für die Risikolebensversicherung zu vereinbaren. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine längere Stundung der Prämienzahlung zulässig.
Wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer in Elternzeit geht, können die Beiträge für die Risikolebensversicherung für bis zu 24 Monate ausgesetzt werden. Wenn ein Angehöriger häusliche Pflege durch den Versicherungsnehmer benötigt oder eine Auszeit oder ein Auslandssemester ansteht, können die Beiträge für maximal zwölf Monate gestundet werden. Auch bei Arbeitslosigkeit ist eine einmalige Stundung von bis zu zwölf Monaten möglich.
Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung der Risikolebensversicherung
Eine Beitragsfreistellung ist bei der LV 1871 jederzeit möglich und empfehlenswert, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge zu bezahlen. Allerdings sind mit einer Beitragsfreistellung erhebliche Nachteile verbunden.
In diesem Fall bleibt der Todesfallschutz nur teilweise erhalten: Die Versicherungssumme wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt, der sich aus der vereinbarten Laufzeit und den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Zahlungen ergibt. Für den Begünstigten bedeutet dies meist einen deutlich geringeren Schutz im Todesfall der versicherten Person. Eine beitragsfreie Fortführung der Risikolebensversicherung in den Varianten Comfort oder Premium ist nicht möglich. Stattdessen wird der Vertrag im Basistarif fortgeführt. Eine vollständige Absicherung durch die Risikolebensversicherung ist dann in der Regel nicht mehr gewährleistet. Im schlimmsten Fall ergibt sich eine beitragsfreie Versicherungssumme von 0 Euro, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keinen Schutz mehr hat. Wenn sich die finanzielle Situation verbessert, kann der Vertrag innerhalb bestimmter Fristen wieder aktiviert werden.
Insgesamt ist es ratsam, in solchen Fällen zunächst eine Stundung in Anspruch zu nehmen, da hier der Versicherungsschutz erhalten bleibt und genug Zeit bleibt, um die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen.
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag und sorgen Sie vor!
Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall des Hauptverdieners. Sie gewährleistet finanzielle Sicherheit über Jahre hinweg und schützt Angehörige oder Geschäftspartner vor möglichen Geldproblemen im Falle des Ablebens der versicherten Person. Normalerweise wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, beispielsweise bei Hochzeit, Hauskauf, Unternehmensgründung oder der Ankunft von Nachwuchs.
Allerdings können sich die Lebensumstände jederzeit ändern, was auch die finanziellen Möglichkeiten beeinflussen kann. In solchen Fällen haben Versicherungsnehmer die Option, die Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder eine Beitragsstundung zu beantragen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Möglichkeiten auf den Versicherungsschutz bei der LV 1871 haben.
Vorteile einer Beitragsstundung bei einer Risikolebensversicherung
Tritt eine finanzielle Engpasssituation ein und es ist nicht mehr möglich, die Prämie für die Risikolebensversicherung zu zahlen, haben Versicherungsnehmer verschiedene Optionen. Unter bestimmten Bedingungen ist es nach schriftlicher Vereinbarung möglich, die Beiträge der Risikolebensversicherung bei der LV 1871 zu stunden. Das bedeutet, dass für eine gewisse Zeit keine Beiträge gezahlt werden müssen und die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.
Es ist wichtig zu wissen, dass die gestundeten Beiträge später nachgezahlt werden müssen, um den vollen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung zu gewährleisten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rückstand auszugleichen. Man kann den Betrag in einer Summe begleichen oder beispielsweise über den Rest der Laufzeit verteilt zurückzahlen. Unter Umständen fallen Zinsen für die gestundeten Beiträge an. Dennoch kann es vorteilhaft sein, bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsstundung bei der LV 1871 zu vereinbaren. Denn bei dieser Option bleibt der Todesfallschutz in voller Höhe erhalten.
Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten
Die LV 1871 bietet die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen eine Beitragsstundung von bis zu sechs Monaten für die Risikolebensversicherung zu vereinbaren. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine längere Stundung der Prämienzahlung zulässig.
Wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer in Elternzeit geht, können die Beiträge für die Risikolebensversicherung für bis zu 24 Monate ausgesetzt werden. Wenn ein Angehöriger häusliche Pflege durch den Versicherungsnehmer benötigt oder eine Auszeit oder ein Auslandssemester ansteht, können die Beiträge für maximal zwölf Monate gestundet werden. Auch bei Arbeitslosigkeit ist eine einmalige Stundung von bis zu zwölf Monaten möglich.
Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung der Risikolebensversicherung
Eine Beitragsfreistellung ist bei der LV 1871 jederzeit möglich und empfehlenswert, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge zu bezahlen. Allerdings sind mit einer Beitragsfreistellung erhebliche Nachteile verbunden.
In diesem Fall bleibt der Todesfallschutz nur teilweise erhalten: Die Versicherungssumme wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt, der sich aus der vereinbarten Laufzeit und den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Zahlungen ergibt. Für den Begünstigten bedeutet dies meist einen deutlich geringeren Schutz im Todesfall der versicherten Person. Eine beitragsfreie Fortführung der Risikolebensversicherung in den Varianten Comfort oder Premium ist nicht möglich. Stattdessen wird der Vertrag im Basistarif fortgeführt. Eine vollständige Absicherung durch die Risikolebensversicherung ist dann in der Regel nicht mehr gewährleistet. Im schlimmsten Fall ergibt sich eine beitragsfreie Versicherungssumme von 0 Euro, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keinen Schutz mehr hat. Wenn sich die finanzielle Situation verbessert, kann der Vertrag innerhalb bestimmter Fristen wieder aktiviert werden.
Insgesamt ist es ratsam, in solchen Fällen zunächst eine Stundung in Anspruch zu nehmen, da hier der Versicherungsschutz erhalten bleibt und genug Zeit bleibt, um die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen.
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