Unternehmenskauf und Unternehmensbewertung

Unternehmenskauf und Unternehmensbewertung

Es gibt viele Situationen, in denen ein Unternehmen gekauft oder bewertet werden muss. Unser Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern begleitet seit Jahren solche Prozesse und steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.

Anwaltliche Expertise bei der Unternehmensbewertung und Beteiligungskauf

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Unternehmensbewertungen, Bewertungsverfahren und Beteiligungsübertragungen. Wir unterstützen Sie in verschiedenen Bereichen:

  • Durchführung der Unternehmensbewertung nach marktüblichen Verfahren und Methoden.
  • Gutachterliche Stellungnahmen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten über den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung.
  • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A).
  • Beratung bei Kapitalerhöhungsmaßnahmen, Sacheinlagen und Umwandlungsfällen.
  • Unternehmensnachfolgeplanung.
  • Steuerliche Planung von Beteiligungsübertragungen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und dem Gesellschaftsrecht finden Sie hier: M&A, Unternehmenskauf, Umwandlung

Bedeutung des Unternehmenswerts

Der Unternehmenswert ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann unterschiedlich interpretiert werden. Bei Vertragsverhandlungen und M&A-Maßnahmen ist die Unternehmensbewertung oft ein entscheidender und konfliktträchtiger Punkt. Die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten kommen dabei deutlich zum Vorschein.

Um den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung zu ermitteln, ist eine umfassende und genaue Informationslage unerlässlich. Die Informationsasymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer kann eine Hürde darstellen, die durch eine gründliche Prüfung des Zielunternehmens (Due Diligence) überwunden werden muss. Die Due Diligence ermöglicht es dem Käufer, relevante Informationen und Risiken zu prüfen und den Unternehmenswert einzuschätzen. Zudem dient sie als Beweissicherung für den Fall, dass unentdeckte Risiken auftreten.

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Relevante Aspekte beim Unternehmenskauf

Beim Unternehmenskauf spielen nicht nur der Unternehmenswert und der Kaufpreis eine Rolle, sondern auch andere Aspekte wie Garantien und Haftungsfragen. Der Käufer wird Garantien verlangen, um sich vor Risiken zu schützen, während der Verkäufer daran interessiert sein wird, seine Haftung zu begrenzen. Diese Verhandlungen nehmen oft viel Zeit in Anspruch.

Neben den Garantiekatalogen sind auch Klauseln zur Haftungsbegrenzung und Verjährung relevant. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf sorgfältig prüfen.

Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

In den meisten Gesellschaftsverträgen finden sich Abfindungsklauseln für den Fall, dass ein Gesellschafter seine Beteiligung verliert. Diese Klauseln regeln den Anspruch auf eine Abfindung. Für Beteiligungsverkäufe und Unternehmensübertragungen sind diese Klauseln in der Regel nicht relevant, da der Kaufpreis zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt wird.

Erst nach einer gründlichen Unternehmensbewertung, bei der alle relevanten Faktoren und Risiken berücksichtigt werden, können aussagekräftige Kaufpreisverhandlungen geführt werden. Es gibt keine universelle Methode zur Bewertung eines Unternehmens, aber es existieren verschiedene marktübliche Verfahren:

  • Ertragswertverfahren nach IDW S 1: Basierend auf den zukünftigen Einnahmen-Überschüssen eines Unternehmens.
  • Discounted Cash-flow-Verfahren (DCF-Verfahren): Basierend auf der Abzinsung der zukünftigen Zahlungsüberschüsse an die Unternehmenseigner.
  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Eine mögliche Methode zur Bewertung von Unternehmen.
  • Gesamtbewertungsverfahren und Einzelbewertungsverfahren: Unterschiedliche Ansätze zur Bewertung von Unternehmen.

Unser Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Beteiligungskauf oder zur Unternehmensbewertung zu beantworten. Kontaktieren Sie uns von unseren Büros in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt aus deutschlandweit.

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Es gibt viele Situationen, in denen ein Unternehmen gekauft oder bewertet werden muss. Unser Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern begleitet seit Jahren solche Prozesse und steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.

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Anwaltliche Expertise bei der Unternehmensbewertung und Beteiligungskauf

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Unternehmensbewertungen, Bewertungsverfahren und Beteiligungsübertragungen. Wir unterstützen Sie in verschiedenen Bereichen:

  • Durchführung der Unternehmensbewertung nach marktüblichen Verfahren und Methoden.
  • Gutachterliche Stellungnahmen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten über den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung.
  • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A).
  • Beratung bei Kapitalerhöhungsmaßnahmen, Sacheinlagen und Umwandlungsfällen.
  • Unternehmensnachfolgeplanung.
  • Steuerliche Planung von Beteiligungsübertragungen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und dem Gesellschaftsrecht finden Sie hier: M&A, Unternehmenskauf, Umwandlung

Bedeutung des Unternehmenswerts

Der Unternehmenswert ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann unterschiedlich interpretiert werden. Bei Vertragsverhandlungen und M&A-Maßnahmen ist die Unternehmensbewertung oft ein entscheidender und konfliktträchtiger Punkt. Die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten kommen dabei deutlich zum Vorschein.

Um den Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung zu ermitteln, ist eine umfassende und genaue Informationslage unerlässlich. Die Informationsasymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer kann eine Hürde darstellen, die durch eine gründliche Prüfung des Zielunternehmens (Due Diligence) überwunden werden muss. Die Due Diligence ermöglicht es dem Käufer, relevante Informationen und Risiken zu prüfen und den Unternehmenswert einzuschätzen. Zudem dient sie als Beweissicherung für den Fall, dass unentdeckte Risiken auftreten.

Relevante Aspekte beim Unternehmenskauf

Beim Unternehmenskauf spielen nicht nur der Unternehmenswert und der Kaufpreis eine Rolle, sondern auch andere Aspekte wie Garantien und Haftungsfragen. Der Käufer wird Garantien verlangen, um sich vor Risiken zu schützen, während der Verkäufer daran interessiert sein wird, seine Haftung zu begrenzen. Diese Verhandlungen nehmen oft viel Zeit in Anspruch.

Neben den Garantiekatalogen sind auch Klauseln zur Haftungsbegrenzung und Verjährung relevant. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf sorgfältig prüfen.

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Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

In den meisten Gesellschaftsverträgen finden sich Abfindungsklauseln für den Fall, dass ein Gesellschafter seine Beteiligung verliert. Diese Klauseln regeln den Anspruch auf eine Abfindung. Für Beteiligungsverkäufe und Unternehmensübertragungen sind diese Klauseln in der Regel nicht relevant, da der Kaufpreis zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt wird.

Erst nach einer gründlichen Unternehmensbewertung, bei der alle relevanten Faktoren und Risiken berücksichtigt werden, können aussagekräftige Kaufpreisverhandlungen geführt werden. Es gibt keine universelle Methode zur Bewertung eines Unternehmens, aber es existieren verschiedene marktübliche Verfahren:

  • Ertragswertverfahren nach IDW S 1: Basierend auf den zukünftigen Einnahmen-Überschüssen eines Unternehmens.
  • Discounted Cash-flow-Verfahren (DCF-Verfahren): Basierend auf der Abzinsung der zukünftigen Zahlungsüberschüsse an die Unternehmenseigner.
  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Eine mögliche Methode zur Bewertung von Unternehmen.
  • Gesamtbewertungsverfahren und Einzelbewertungsverfahren: Unterschiedliche Ansätze zur Bewertung von Unternehmen.

Unser Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Beteiligungskauf oder zur Unternehmensbewertung zu beantworten. Kontaktieren Sie uns von unseren Büros in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt aus deutschlandweit.

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