Vorsicht beim Teilverkauf von Haus und Wohnungen

Vorsicht beim Teilverkauf von Haus und Wohnungen

Es klingt nach einem verlockenden Geschäft für ältere Immobilienbesitzer, die ihr Rentenkonto aufbessern wollen: der Teilverkauf. Verschiedene Anbieter werben damit, einen angemessenen Geldbetrag für einen Teil einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu zahlen, während man lebenslang in den eigenen vier Wänden wohnen bleibt.

Doch Vorsicht ist geboten, denn diese Art von Geschäft hat ihre Tücken. Die Finanzaufsicht BaFin warnt nun vor solchen Teilverkauf-Modellen, und Verbraucherschützer betonen, dass sich der Teilverkauf finanziell selten lohnt. Sie unterstreichen, dass auch Senioren noch Kredite erhalten können.

Ein normaler Kredit ist meist finanziell attraktiver als der Teilverkauf

Die Verbraucherzentrale warnt insbesondere ältere Menschen eindringlich davor, sich von falschen Informationen täuschen zu lassen: “Wenn man behauptet, dass Sie keine Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen haben, dann empfehlen wir Ihnen, sich bei verschiedenen Anbietern umzuhören. Entscheidend ist nicht das Alter oder die Selbstständigkeit, sondern die Gesamtsituation Ihrer finanziellen Lage.”

Außerdem gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die besagt, dass Darlehensnehmer das Darlehen zu Lebzeiten zurückzahlen müssen. Es gibt keine rechtlichen Gründe, die Banken daran hindern, älteren Kunden Kredite zu gewähren.

Wer verkauft, zahlt “Miete” oder muss weiter Anteile übertragen

Das Prinzip des Teilverkaufs besteht darin, einen Teil des eigenen Hauses oder der Wohnung an ein Unternehmen zu übertragen. Beispielsweise an bekannte Immobilienmakler wie Engel & Völkers (“Wohnen wie immer – leben wie neu”), Wertfaktor (“Ihre Immobilie zahlt sich aus”) oder die Deutsche Teilkauf (“Klüger wohnen”).

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Dieser Anteil kann 10 bis 20 Prozent oder sogar die Hälfte der Immobilie betragen. Der Verkäufer erhält dafür einen bestimmten Geldbetrag, der vom geschätzten Wert der Immobilie abhängt. Dieser Wert wird in der Regel von einem Gutachter bestimmt, den der jeweilige Anbieter beauftragt.

Der Eigentümer behält den Rest des Hauses oder der Wohnung und kann weiterhin darin wohnen. Allerdings hat er nun die Summe aus dem Teilverkauf auf dem Konto. Angenommen, das Haus hat einen Wert von einer halben Million Euro, dann könnte man für einen 20-prozentigen Teilverkauf 100.000 Euro erhalten. Bei einem 50-prozentigen Verkauf wären es sogar 250.000 Euro. Auf den ersten Blick scheint dies eine nette Rentenaufbesserung zu sein.

Der Eigentümer zahlt weiterhin alle Kosten für die Immobilie

Nach einem Teilverkauf trägt der Haupt-Eigentümer dennoch alle Kosten für die Instandhaltung der Immobilie. Zusätzlich zu den Kosten für den Miteigentümer fällt bei einem Verkauf eine Bearbeitungsgebühr an. Einige Anbieter sichern sich zudem gegen einen Wertverlust der Immobilie ab, indem sie ihr investiertes Geld zusammen mit einem Zuschlag zurückfordern.

Ein Teilverkauf ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Die Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass das Modell des Teilverkaufs nur selten die beste Lösung ist. Bevor man sich auf einen solchen Vertrag einlässt, sollte man ihn gut prüfen und die Risiken abwägen. Vor allem sollte man auch Alternativen in Betracht ziehen. Wenn man im Alter finanzielle Unterstützung benötigt, könnte man zum Beispiel prüfen, ob die Immobilie mit einem herkömmlichen Kredit beliehen werden kann. Das hat oft weniger Risiken und funktioniert auch noch im fortgeschrittenen Alter.

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Statt Teilverkauf: Verkauf mit Wohnrecht

Wer kurzfristig Geld benötigt, aber keinen Teilverkauf anstrebt und auch kein Hypothekendarlehen möchte, könnte seine Immobilie komplett verkaufen und mit dem Käufer ein lebenslanges Wohnrecht mit Mietzahlungen vereinbaren. Manchmal ist dies die einfachste Lösung.

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